Die Auswikungen des Corona-Virus nicht nur auf die gewohnte Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger sind vielfältig. Viele sind durch die Schließung von Geschäften, insbesondere im Reise- und Gastronomiebereich, beruflich betroffen. Inhaber der geschlossenen Geschäfte sehen sich vielfach mit finanziellen Problemen konfrontiert, Mitarbeiter fürchten um ihren Arbeitsplatz.
Andere müssen wegen der durch Schließungen von Kita und Kindergärten sowie Schulen erforderlichen Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben, obwohl der Arbeitgeber die Anwesenheit im Betrieb verlangt.
Die Krise wirkt sich im Familienrecht auch z. B. auf Umgangsregelungen und Unterhalt aus.
Wie lassen sich diese und andere Probleme lösen?
Fest steht: Eine solche Krise haben wir seit Ende des 2. Weltkriegs nicht mehr erlebt. Sofern keine schon vorhandene oder noch zu verkündende gesetzliche Regelung zur Anwendung kommt, müssen Kompromisse gefunden werden, um die gegensätzlichen Bedürfnisse der Beteiligten zu überbrücken.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich. Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.